Beweissicherungsdienst
In Abhängigkeit vom Unfallgeschehen entstehen mehr oder weniger viele Spuren am Unfallort, an den Fahrzeugen sowie an den Personen und deren Kleidung. Eine polizeiliche Tätigkeit am Unfallort dient der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung. Die Sicherung privatrechtlicher Ansprüche ist nicht die Aufgabe der Polizei.
Um den Unfallhergang nachvollziehen zu können, ist es zunächst erforderlich, die Situation unmittelbar nach dem Unfallgeschehen zu sichern, um dieses jederzeit wieder reproduzieren zu können.
Die polizeiliche Tätigkeit am Unfallort dient der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung. Dementsprechend kann die Polizei entscheiden, ob und was sie am Unfallort unternehmen muß, und insbesondere, ob sie eine Unfallaufnahme durchzuführen hat. Soweit die Polizei die Unfallaufnahme durchführt, geht es ihr um die Beweissicherung zur Prüfung und Durchführung eines Strafverfahrens.
Zweck unserer Tätigkeit als Sachverständige ist für den Auftraggeber einen Beweissicherungsbericht zu erstellen, den er bei der Schadensregulierung zur Durchsetzung seiner oder zur Abwehr anderer Ansprüche verwenden kann.
Die hierzu erforderliche Spurensicherung ist damit die Grundlage für die in vielen Fällen später erforderliche Unfallanalyse, um daraus wiederum auf die Unfallursache schließen zu können und letztlich eine fundierte rechtliche Würdigung zu ermöglichen.
Fall aus der Praxis:
Die Unfallmeldung ging bei uns gegen 20 Uhr 30 ein und wir konnten aufgrund der ruhigen Verkehrslage um ca. 20 Uhr 45 am Unfallort sein. Die gründliche Besichtigung der Unfallörtlichkeit sowie die Dokumentation und Vermessung aller relevanten Brems- und Driftspuren konnten bei der Ermittlung der Unfallursache und der Schadenhöhe herangezogen werden.








